Politik in Sachen Privatleben des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens

Der für die Verarbeitung zuständige Ausschuss verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zu internen Verwaltungszwecken: möglichst effiziente Verarbeitung Ihrer Erklärung, Ihrer Beschwerde oder Ihrer Bitte um Informationen und Aufstellung anonymer Statistiken seiner Tätigkeit. Sollte sich dies im Zuge der Verarbeitung Ihrer Anfrage als erforderlich erweisen, können gewisse Daten an Dritte weitergegeben werden: eine zuständige Behörde, Ihren Vertreter oder aber den Beklagten oder seinen Vertreter. Sie verfügen über ein Zugangsrecht und gegebenenfalls ebenfalls über ein Korrekturrecht in Bezug auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Weiterführende Auskünfte erhalten Sie beim öffentlichen Register, das vom Ausschuss geführt wird.